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   LG Schwerin, 21.10.2015 - 32 Qs 56/15   

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https://dejure.org/2015,30189
LG Schwerin, 21.10.2015 - 32 Qs 56/15 (https://dejure.org/2015,30189)
LG Schwerin, Entscheidung vom 21.10.2015 - 32 Qs 56/15 (https://dejure.org/2015,30189)
LG Schwerin, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 32 Qs 56/15 (https://dejure.org/2015,30189)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Fremdschaden, bedeutender, Unfallflucht, Schadensgrenze

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 69 Abs 2 Nr 3 StGB, § 142 Abs 1 StGB, § 111a StPO
    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Wertgrenze für einen bedeutenden Sachschaden bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

  • verkehrslexikon.de

    Zur Höhe des bedeutenden Schadens nach unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung eines bedeutenden Schadens an fremden Sachen aufgrund eines Verkehrsunfalls; Beachtung der fortschreitenden Entwicklung der Reparaturkosten und der Einkommensentwicklung bei der Bewertung eines Schadens als bedeutend; Voraussetzungen eines Regelfalles für die ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • strafrechtsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung - Wertgrenze für bedeutenden Sachschaden bei Verkehrsunfallflucht

  • ra-melchior.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Unfallflucht: Bei 1.300 € ist die "Fremdschadensgrenze"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann liegt ein bedeutender Fremdschaden vor?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bedeutener Fremdschaden rechtfertigt vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Sonstiges

  • wordpress.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Pleiten, Pech & Pannen - Wismarer Textbausteinjustiz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19

    Westgrenzen für bedeutenden Schaden bei Führerscheinentzug

    Zum Teil wird diese Wertgrenze auch noch in jüngerer Zeit vertreten (vgl. OLG Hamm, StRR 2015, 112 juris Rn. 12; LG Mühlhausen, Beschluss vom 28.12.2015 - 3 Qs 212/15, juris Rn. 27; LG Schwerin, Beschluss vom 21.10.2015 - 32 Qs 56/15, juris Rn. 4; AG Linz, DAR 2018, 41, juris Rn. 28).
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